Barrierefrei Wohnen - ein Wunsch, den viele Menschen haben. Die Raum- und Wohngestaltung stellt das jedoch vor einige Herausforderungen. Unser Seniorpartner, Willibert Moll, berichtet aus dem Alltag des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für das Dachdeckerhandwerk:
Barrierefreies wohnen heißt, dass Räume, Terrassen oder Balkone sowie Alltagsgegenstände bequem erreichbar, begehbar, nutzbar und zugänglich sind. Für die Baukonstruktion heißt das, dass es keine Höhenunterschiede oder unnötigen Schwellen und Stolperstellen an den Übergängen von Wohnräumen zu Dachterrassenflächen oder Balkonen gibt und ein nahtloser Übergang vom Wohn- zum Freiluftwohnbereich gewährleistet ist. Dies ist ausschließlich im Neubaubereich möglich oder im Bestand mit umfangreichen bautechnischen Veränderungen verbunden.
Fest steht: Die Umsetzung bedarf einer sehr gut durchdachten Planung sowie einer soliden, fachkompetenten Arbeitsausführung und Koordination zwischen den beteiligten Gewerken, wie dem Türenhersteller, dem Dachdecker – der für die Abdichtung zuständig ist – sowie dem Bodenverleger.
Barrierefreie Übergänge sind Sonderkonstruktionen.
Die Planungsphase: Eine sorgsam abgestimmte Handlungsweise in der Planungsphase verhindert später unnötigen Ärger für Bauherren*innen und Unternehmer*innen. Doch was gilt es in der Planungsphase zu beachten?
Fenster- Türelemente müssen unterhalb des Sohlbankbleches einen ausreichenden hinterlaufsicheren Anschluss aufweisen. Dieser wird meist durch den Dachdecker mit einer Flüssigabdichtung inkl. einer Vlieseinlage hergestellt. Die am Fenster-/Türelement hochgeführte Anschlussbreite muss, bei dieser Sonderkonstruktion, mindestens 5 cm betragen.
Zudem ist unbedingt ein leichtes Gefälle auf der Terrassenfläche bzw. dem Balkon einzuplanen, um das Niederschlagswasser vom Fenster-/Türelement wegzuleiten.
Ganz wichtig ist auch die Planung ausreichend dimensionierter Entwässer-ungen und Notüberläufe.
In den vergangenen Jahren haben sich immer wieder Haus- oder Wohnungseigentümer an das Sachverständigenbüro gewendet, bei denen durch die Nichteinhaltung der Anschlusshöhen Niederschlagswasser in den Wohnbereich eingedrungen ist.
EIN BEISPIEL DAS ZEIGT, WIE ES NICHT UMGESETZT WERDEN SOLLTE.
Im vorliegenden Fall lagen gleich mehrere Planungs- und Ausführungsfehler vor: Die Anschlüsse am Fenster- Türelement waren unzureichend hoch ausgeführt und nicht hinterlaufsicher. Der auf der Dachterrasse aufgelegte Bodenbelag aus Betonplatten lag höher als die vorhandenen Rahmen und Sohlbankbleche der bodentiefe Fenster- Türelemente. Geforderte Entwässerungsrinnen fehlten. Hier wurden weder die DIN 18531 noch die Flachdachrichtlinie des Dachdeckerhandwerks eingehalten.
Hast du Fragen zur Planung von Barrierefreien Wohnen & Bauen? Oder sogar einen konkreten Fall, bei dem du eine Zweitmeinung einholen möchtest? Dann vereinbare jetzt einen Beratungstermin auf www.moll-gutachter.de
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